Umstrukturierung von Unternehmen / Unternehmensnachfolge
Unternehmen wachsen und weisen bereits nach kurzer Zeit eine oft beeindruckende Historie auf. Die Weiterentwicklung ist bisweilen geplant, öfters jedoch eine Reaktion auf sich ergebende Marktchancen und – risiken. Dynamisches Wachstum führt zwangsläufig dazu, dass die äußere wie die innere Organisation eines Unternehmens von Zeit zu Zeit einer Veränderung bedürfen, um den zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden.
Klassische Fragen sind, ob ein Geschäftszweck innerhalb des Gesamtunternehmens durchgeführt werden soll oder im Rahmen einer rechtlich eigenständigen Gesellschaft, ob Funktionen In-House installiert werden sollen oder outgesourct oder welche Rechtsverhältnisse und Unternehmensverträge zukünftigen Erfordernissen gerecht werden.
Ähnlich einer Unternehmensgründung stellt sich auch hier als erstes die Frage, welche Zielsetzungen verfolgt werden sollen. Sind diese einmal exakt definiert, wird es beim bestehenden Unternehmen schwieriger als bei der Existenzgründung. Auf der grünen Wiese lässt es sich trefflich bauen, was aber ist zu tun, wenn ein ganzes Gebäudeensemble als dahin gewürfeltes Etwas bereits existiert?
Der betriebswirtschaftlich richtige Weg ist einzuschlagen und ohne Kenntnisse der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen kann eine Umstrukturierung von Unternehmen nicht gelingen. Die Frage der Rechtsnachfolge ganzer Unternehmen oder einzelner Vertragsbestandteile hat genauso elementare Bedeutung wie die steuerliche Gefahr der Aufdeckung von stillen Reserven anlässlich von Umgestaltungen. Ein ganzes Bündel von Fachwissen in unterschiedlichen Disziplinen ist erforderlich, weshalb die Umstrukturierung von Unternehmen ein geradezu klassisches Bespiel sinnvoller Projektarbeit darstellt.
Besonders häufig stellt sich die Umstrukturierungsfrage im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge. Die Unternehmensnachfolge bietet den sinnvollen und oft auch notwendigen Anlass, das Unternehmen hinsichtlich seiner Struktur auf den Prüfstand zu stellen. Gegenüber der „normalen“ Umstrukturierung kommt jedoch ein weiteres Fachgebiet von hoher Bedeutung hinzu: Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht.
Insbesondere bei Unternehmen, die familiengeführt bleiben sollen, ergeben sich komplexe Problemstellungen, die im Sinne der Absicherung der Unternehmensentwicklung frühzeitig gelöst werden sollten. Oft müssen wir jedoch erleben, dass die Frage der Unternehmensnachfolge als zeitlich nicht an vorderster Stelle stehend betrachtet wird und dadurch im Fall des Falles schnelle und diesmal unaufschiebbare Hilfe notwendig wird. Gut, wenn man sich dann auf ein Expertenteam verlassen kann.
Um alle Aspekte solcher komplexen Fragestellungen angemessen behandeln zu können, hat PNHR ein eigenes Projektteam "Umstrukturierung von Unternehmen / Unternehmensnachfolge" eingerichtet.
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