Unternehmenskauf / - verkauf
Unternehmenskäufe sind in den letzten 25 Jahren etwas Selbstverständliches geworden. Ein Unternehmenskäufer will seine unternehmerische Basis verbreitern, Synergieeffekte erzielen oder auch eine Existenz begründen. Ein Unternehmensverkäufer will einen „endgültigen“ Lohn für sein unternehmerisches Engagement erhalten. Eine banale Weisheit ist, dass der Käufer möglichst wenig zahlen will, während der Verkäufer einen möglichst hohen Verkaufspreis erzielen möchte.
Ein Unternehmenskauf ist eine außerordentlich komplexe Angelegenheit. Nur in wenigen Fällen und meist nur für bestimmte Berufsgruppen gibt es eine Art Marktpreisbildung mit einer gewissen Allgemeingültigkeit. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle sind Unternehmen jedoch so individuell, dass ihr Wert nur sehr schwer zu ermitteln ist. Neben den subjektiven Kaufpreisvorstellungen von Käufern wie Verkäufern kommt daher der sogenannten Due-Dilligance im Regelfall eine besondere Bedeutung zu. Mit einer Due-Dilligance wird ein Unternehmen auf seine wirtschaftliche Basis, seine Erfolgs- und Risikofaktoren sowie rechtlichen und steuerlichen Gegebenheiten untersucht. Man versucht eine Antwort zu finden, wie viel ein Unternehmen wert ist, und welchen Chancen und Risiken es für die Zukunft unterworfen ist.
Um diesen Wert möglichst genau ermitteln zu können, ist daher eine genaue Betrachtung des zu Verkauf stehenden Unternehmens unter steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nötig.
Selbstverständlich muss auch die eigentliche Unternehmensübertragung in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht bestmöglich gestaltet werden.
Um diesen vielfältigen Fragestellungen angemessen und vollumfänglich gerecht werden zu können, hat PNHR ein eigenes Projektteam "Unternehmenskauf / - verkauf" eingerichtet, dem erfahrene Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer angehören.
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