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Eigenkapitalbeschaffung

Nicht zuletzt der Wunsch eines Finanzierungsinstitutes auf Verstärkung der Eigenkapitalbasis eines Unternehmens etwa im Zusammenhang mit der Erstellung des Rating zwecks Sicherstellung der Kreditwürdigkeit wirft die Frage nach den Möglichkeiten zusätzlicher Eigenkapitalbeschaffung auf.

Kapitalerhöhung, Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktrittserklärung, Aufnahme eines zusätzlichen Gesellschafters oder Genussscheine seien beispielhaft als Quellen für zusätzliches Eigenkapital genannt.

Eine wichtige Ergänzung stellt als Finanzierungsquelle das Hybridkapital als Eigenkapitalsurrogat dar, soweit die Aufnahme von Eigenkapital nicht im erforderlichen Maße möglich ist.

Diese so genannte Mezzanine-Finanzierung steht für Formen der Finanzierung, die alle Gestaltungsmöglichkeiten zwischen Eigenkapital und Fremdkapital aufweisen. Das Hybridkapital stellt juristisch Fremdmittel dar, erfüllt jedoch wirtschaftlich eine dem Eigenkapital vergleichbare Funktion.

In der Strukturierung derartiger Finanzierungen sowie der Vermittlung von Equity-Partnern und der Erschließung bestehender Möglichkeiten für Mezzanine-Finanzierung sieht PNHR eine wichtige Beratungsdienstleistung. Hierfür stehen versierte Berater mit langjähriger Bankerfahrung zur Verfügung.


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