Seite drucken

Kreditunterlegungen gem. § 18 KWG

Kredite sind unerlässlich für den Wirtschaftskreislauf und oft auch für private Dispositionen. Es ist allgemein bekannt, dass die Kreditvergabe in den letzten Jahren sehr viel schwieriger geworden ist, insbesondere weil die Banken ihre Risikomanagementsysteme verschärft haben.

Das Kreditwesengesetz verpflichtet die Banken, die Bonität ihrer Schuldner zu überprüfen. Daher werden Firmen wie Privatleute von Zeit zu Zeit aufgefordert, ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse gegenüber der Bank offen zu legen. Dies wird von vielen Betroffenen als mühsam und lästig empfunden, darf aber nicht darüber hinweg täuschen, dass die Qualität der Unterlagen eine hohe Bedeutung für die Bonitätseinschätzung und damit auch für die Konditionen hat.

PNHR weiß, wie man die Unterlagen zusammen stellt und fachgerecht präsentiert. Als Steuerberater haben wir einige Unterlagen ohnehin bereits zur Verfügung, was die Aussagekraft erhöht und die Effizienz steigert.

Selbstverständlich stehen wir auch für ein unmittelbares Gespräch mit der Bank im Zusammenhang mit diesen Unterlagen zur Verfügung, sofern dies gewünscht oder erforderlich sein sollte.


Sie wünschen eine Beratung in diesem Tätigkeitsbereich oder haben weitere Fragen zu unserem Beratungsumfang?
>Kontaktieren Sie uns einfach für ein Treffen.