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Anglo-Amerikanisches Recht

Im Zuge der Globalisierung spielt das anglo-amerikanische Recht eine erhebliche Rolle.

PNHR berät Mandanten, die ihre geschäftlichen Aktivitäten in die Vereinigten Staaten ausdehnen wollen, sowohl in rechtlicher als auch in steuerlicher Hinsicht bei der Gründung von Gesellschaften in den USA. Hierbei wird der Mandant über die für ihn geeignete Gesellschaftsform (Personen- oder Kapitalgesellschaft) unter Berücksichtigung der in- und ausländischen steuerlichen Konsequenzen beraten und es wird auch der optimale Staat der Gründung ausgewählt.

Weiter beraten wir deutsche Mandanten bei Unternehmenskaufverträgen mit amerikanischen Käufern/Verkäufern, für die häufig die Anwendbarkeit des US-amerikanischen Rechte vereinbart wird.

Deutsche Mandanten werden von PNHR bei der Gestaltung von Liefer- und Bezugsverträgen sowie von Kaufverträgen mit amerikanischen Geschäftspartnern beraten, insbesondere im Hinblick auf die Minimierung der mit Geschäftsbeziehungen zu den Vereinigten Staaten verbundenen Risiken der Begründung der Zuständigkeit der Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten und der Anwendung US-amerikanischen Rechts.

Schließlich berät PNHR Mandanten aus dem anglo-amerikanischen Rechtskreis bei ihren geschäftlichen Aktivitäten in Deutschland.


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