Seite drucken

Arbeitsrecht

PNHR begleitet Sie im Arbeitsrecht, und zwar beginnend mit maßgeschneiderten Anstellungsverträgen einschl. Geschäftsführerverträgen, aber auch bei Störungen im Anstellungsverhältnis, sei es bei der richtigen Formulierung von Abmahnungen, Kündigungen oder Aufhebungsverträgen bis hin zu Kündigungsschutzprozessen.

Da festzustellen ist, dass sich die Gebiete des Personalrechts, also das Arbeitsrecht, das Lohnsteuerrecht und das Sozialversicherungsrecht immer enger verzahnen, ist es wichtig, bei PNHR nicht nur eine arbeitsrechtliche Kompetenz, sondern auch eine steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Kompetenz vorzufinden.

Aufgrund dieser Vernetzung innerhalb von PNHR soll der Mandant vor punktuellen Lösungen bewahrt werden, die in der Praxis häufig zu personalpolitischen und wirtschaftlich unerwünschten Ergebnissen führen.


Sie wünschen eine Beratung in diesem Tätigkeitsbereich oder haben weitere Fragen zu unserem Beratungsumfang?
>Kontaktieren Sie uns einfach für ein Treffen.