Erbrechtliche Gestaltungen, Testament, Erbvertrag, Erbauseinandersetzungen
Viele verdrängen den Tod und damit auch eine vorausschauende erbrechtliche Gestaltung durch ein Testament oder einen Erbvertrag. Gerade in dieser Zeit wird jedoch dasjenige auf die nächste Generation vererbt, was die „Gründerväter“ der Bundesrepublik in den Jahren nach dem 2. Weltkrieg aufgebaut haben. Das Berliner Institut für Wirtschaftsforschung schätzt, dass ein durchschnittlicher Nachlass im Jahre 2010 einen Wert von ca. 300.000,00 € haben wird. Es sind nicht nur die Bestimmungen des BGB über das Erbrecht zu beachten, sondern auch zahlreiche erbrechtlich relevante Regelungen auf anderen Rechtsgebieten, wie etwa im Familienrecht oder im Handels- oder Gesellschaftsrecht und natürlich vor allem im Erbschaftsteuerrecht. Hier finden Sie bei PNHR eine Bündelung von rechtlicher und erbschaftsteuerrechtlicher Kompetenz. Ganz wichtig ist die Regelung der Unternehmensnachfolge, wobei Besonderheiten bei einer Gesellschaftsbeteiligung zu beachten sind.
Parallel zu einer vernünftigen erbrechtlichen Gestaltung ist auch stets an eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung zu denken. Schließlich beraten wir nach dem Todesfall die Erben hinsichtlich ihrer Haftung einschl. der Möglichkeiten der Ausschlagung der Erbschaft und der Beschränkung der Haftung. Selbstverständlich sind wir auch bei den Formalien der Testamentseröffnung und der Erteilung des Erbscheins behilflich und ggf. bei Erbauseinandersetzungen.
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