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Famillienrecht, Eheverträge

Ebenso wie man an das Erbrecht vor dem Tode denken sollte, sollte man an das Familienrecht bereits bei Eheschließung, z.B. durch Abschluss eines Ehevertrages, denken und nicht erst im Falle einer Scheidung.

Kommt es zu einer Trennung der Eheleute ist ggf. vor Einleitung des Scheidungsverfahrens eine Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll. Diese beinhaltet die güterrechtliche Auseinandersetzung ebenso wie die Fragen des Ehegattenunterhaltes während des Getrenntlebens und nach der Scheidung und des Kinderunterhalts, aber auch Fragen der Ehewohnung und der Hausratsaufteilung. Schließlich sind auch vertragliche Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich sinnvoll. Bei all diesen familienrechtlichen Regelungen sind stets die steuerrechtlichen Aspekte im Auge zu behalten. Hat man im Vorfeld, sei es durch einen Ehevertrag, sei es durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung, vernünftige Regelungen getroffen, ist in der Regel das eigentliche Scheidungsverfahren nur noch eine Formsache. Aber auch bei Streitigkeiten, die vor dem Familiengericht ausgetragen werden, sind wir selbstverständlich behilflich.


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