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Handelsvertreterrecht

Seit der Gründung begleitet unsere Sozietät Vertriebsunternehmen aus dem Bereich Finanzdienstleistungen und erfolgreiche Handelsvertreter / Makler in allen Fragen des Vertriebs- und Handelsvertretungsrechtes.

Unsere Sozietät berät sowohl bei der Gestaltung von Vertriebsverträgen, führt Verhandlungen mit Versicherungen oder Handelsunternehmen und wahrt auf der Seite des Handelsvertreters oder Maklers dessen Rechte gegenüber seinen Vertragspartnern.

Dabei steht für uns nicht nur die umfassende rechtliche Beratung im Mittelpunkt, sondern auch die spezifischen steuerlichen Probleme, wie z. B. die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Fragestellungen im Vertrieb von Finanzdienstleistungen.

Besondere Erfahrungen hat unsere Sozietät auch mit Unternehmensgründungen von Vertriebsunternehmen und in besonderen zulassungsrechtlichen Problemen, die sich hier nach der Veränderung der beruflichen Zugangsvoraussetzungen für Tätigkeiten im Vertrieb eröffnet haben.

Unsere Sozietät wird auch seit langem im Zusammenhang mit allen Fragen der Beendigung von Handelsvertretungsverhältnissen und der Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen nach § 89 b HGB tätig.


Sie wünschen eine Beratung in diesem Tätigkeitsbereich oder haben weitere Fragen zu unserem Beratungsumfang?
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