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Internationale Umwandlungen

Seit Ende 2006 ermöglicht das auf der Grundlage der EU-Fusionsrichtlinie reformierte deutsche Umwandlungsgesetz (sowie die entsprechende Vorschriften in den anderen Rechtsordnungen der EU-Mitgliedstaaten sowie der EWR-Staaten) sog. grenzüberschreitende Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften. Die Sitzverlegung einer deutschen Gesellschaft in das (EU-)Ausland ist hingegen nach wie vor nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich, sieht man von der Rechtsform der SE (Societas Europaea) einmal ab.

PNHR hat erste derartige grenzüberschreitende Verschmelzungen erfolgreich abgewickelt und es den Mandanten so ermöglicht, ohne Auslösung von Ertragsteuern ihre unternehmerischen Aktivitäten in einen anderen EU-Staat zu verlagern. Das Team Umstrukturierung von Unternehmen erstellt die hierfür erforderliche Transaktionsplanung in enger Abstimmung mit den Mandanten und Kooperationspartnern im EU-/EWR-Ausland und bereitet sämtliche in Deutschland erforderlichen gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Entwürfe und Unterlagen vor. In Workshops gemeinsam mit den Mandanten und den ausländischen Beratern werden die einzelnen Schritte – in der Regel in englischer Sprache – erarbeitet und umfassend erläutert, um so den optimierten Ablauf der Transaktion zu gewährleisten.


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