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Markenrecht, Lizenz- und Know-how Verträge

Für viele Unternehmen ist die Marke und das Know-how ein wesentlicher Bestandteil des Unternehmenswertes. In der Öffentlichkeit steht die Marke für das Produkt und das Unternehmen. Eine eingetragene Marke gibt dem Berechtigten ein ausschließliches Benutzungsrecht. Da auch im Markenrecht das Motto gilt „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“, sollte sich ein interessiertes Unternehmen die Rechte an einer gewünschten Marke möglichst frühzeitig sichern und schützen, schon allein um sicherzugehen, dass die gewünschte neue Marke nicht mit etwaigen älteren vorrangigen Kennzeichenrechten eines Mitbewerbers kollidiert. Denn im Falle einer Rechtsverletzung kann das berechtigte Unternehmen von dem anderen Unterlassung, Auskunft und ggf. Schadensersatz verlangen. Ersteres wird in der Praxis häufig per Abmahnung geltend gemacht.

Für alle Fragen rund um die Entstehung, Etablierung, den Schutz und den Verkauf von Marken und Know-how, der Vergabe von Lizenzen und der Durchsetzung Ihrer berechtigten Interessen stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung gerne beratend zur Verfügung. Auf Wunsch erstellen wir die notwendigen Schreiben und Verträge. Hinsichtlich der Anmeldung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), der Durchführung von Recherchen und sonstigen Markenregistersachen arbeiten wir mit externen, hierauf spezialisierten Patentanwälten zusammen.


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