Mietrecht, Pachtrecht
Auch im Miet- und Pachtrecht bieten wir Ihnen aufgrund langjähriger praktischer Erfahrungen Beratungsleistungen von A bis Z an, gleichgültig ob Sie die Dinge aus der Sicht des Vermieters/Verpächters oder des Mieters/Pächters betrachten oder ob es sich bei dem Objekt um Gewerbe- oder Wohnraum handelt.
Getreu unserem Motto „Ein guter durchdachter Vertrag ist der beste Schutz vor unliebsamen Überraschungen und Konflikten“
- entwerfen wir für Sie maßgeschneiderte Miet- und Pachtverträge,
- verhandeln wir diese auf Wunsch sogleich mit Ihrem Vertragspartner,
- prüfen wir bestehende Verträge und zeigen Ihnen Bedarf und Möglichkeiten der Verbesserung auf,
- beantworten wir Ihre individuellen Fragen zur aktuellen Rechtslage.
Wir geben Ihnen konkrete praktische Formulierungshilfen und sonstige von Ihnen gewünschte Hilfestellungen, beispielsweise zu
- speziellen Vertragsgestaltungen und Schreiben an Ihre Vertragspartner,
- Konfliktvermeidung und Verhaltensstrategien bei Streitigkeiten,
- Kündigungen und Aufhebungsvereinbarungen,
- Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen,
- Mieterhöhungen,
- Schönheitsreparaturen,
- Untermiete,
- Beweissicherung,
- Schadensregulierung,
- außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Zahlungs- und Räumungsansprüchen,
- Zwangsvollstreckung,
- Spezialfragen wie Miet- und Pachtverhältnisse in der Insolvenz.
Sie wünschen eine Beratung in diesem Tätigkeitsbereich oder haben weitere Fragen zu unserem Beratungsumfang?
Kontaktieren Sie uns einfach für ein Treffen.



