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Mietrecht, Pachtrecht

Auch im Miet- und Pachtrecht bieten wir Ihnen aufgrund langjähriger praktischer Erfahrungen Beratungsleistungen von A bis Z an, gleichgültig ob Sie die Dinge aus der Sicht des Vermieters/Verpächters oder des Mieters/Pächters betrachten oder ob es sich bei dem Objekt um Gewerbe- oder Wohnraum handelt.
Getreu unserem Motto „Ein guter durchdachter Vertrag ist der beste Schutz vor unliebsamen Überraschungen und Konflikten“

  • entwerfen wir für Sie maßgeschneiderte Miet- und Pachtverträge,
  • verhandeln wir diese auf Wunsch sogleich mit Ihrem Vertragspartner,
  • prüfen wir bestehende Verträge und zeigen Ihnen Bedarf und Möglichkeiten der Verbesserung auf,
  • beantworten wir Ihre individuellen Fragen zur aktuellen Rechtslage.

Wir geben Ihnen konkrete praktische Formulierungshilfen und sonstige von Ihnen gewünschte Hilfestellungen, beispielsweise zu

  • speziellen Vertragsgestaltungen und Schreiben an Ihre Vertragspartner,
  • Konfliktvermeidung und Verhaltensstrategien bei Streitigkeiten,
  • Kündigungen und Aufhebungsvereinbarungen,
  • Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen,
  • Mieterhöhungen,
  • Schönheitsreparaturen,
  • Untermiete,
  • Beweissicherung,
  • Schadensregulierung,
  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Zahlungs- und Räumungsansprüchen,
  • Zwangsvollstreckung,
  • Spezialfragen wie Miet- und Pachtverhältnisse in der Insolvenz.

Sie wünschen eine Beratung in diesem Tätigkeitsbereich oder haben weitere Fragen zu unserem Beratungsumfang?
>Kontaktieren Sie uns einfach für ein Treffen.