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Schiedsgerichtsbarkeit

Unsere Mandanten werden mitunter in einen Streit involviert, der entsprechend den vertraglichen Vorgaben nicht über die ordentliche Gerichtsbarkeit, sondern durch ein Schiedsgericht entschieden wird. Hier ist es von entscheidender Bedeutung, wie das Schiedsgericht besetzt ist. Insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten, die übergreifend bilanzrechtliche, insbesondere Bewertungsfragen, steuerrechtliche Fragen und gesellschaftsrechtliche Fragen betreffen, ist es erforderlich, einen Schiedsrichter zu finden, der sämtliche Bereiche abdeckt. Unsere gebietsübergreifende Kompetenz gestattet es Ihnen, Sie hier zu unterstützen. Wir sind – ebenso wie in der ordentlichen Gerichtsbarkeit – nicht nur in der Lage, Sie in solchen Rechtsstreiten anwaltlich zu vertreten, sondern auch in der Lage, bei Streitigkeiten dieser Art als von Ihnen ausgewählter Schiedsrichter innerhalb des Schiedsgerichts tätig zu werden.


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