Testmentsvollstreckung
Vielfach ist es sinnvoll, in einem Testament oder Erbvertrag einen Testamentsvollstrecker zu ernennen. Aufgabe und Ziel der Testamentsvollstreckung ist die sichere Erfüllung der Anordnungen in der letztwilligen Verfügung des Erblassers, einschließlich der gerechten Auseinandersetzung unter mehreren Miterben (sog. Abwicklungsvollstreckung). Aufgabe und Ziel der Testamentsvollstreckung kann auch die Erhaltung des Nachlassvermögens sein (sog. Dauervollstreckung) oder die bloße Verwaltung des Nachlasses (sog. Verwaltungsvollstreckung). Letzteres bietet sich z.B. bis zur Volljährigkeit eines Miterben, zugunsten des überlebenden Ehepartners auf dessen Lebenszeit oder auch zum Schutz eines überschuldeten Erben vor dessen Eigengläubigern an. Testamentsvollstrecker kann jede natürliche oder juristische Person sein, auch ein Miterbe, nicht aber der Alleinerbe.
Sollten Sie dies wünschen, können auch wir das Amt des Testamentsvollstreckers oder einzelne treuhänderische Aufgaben übernehmen.
Sie wünschen eine Beratung in diesem Tätigkeitsbereich oder haben weitere Fragen zu unserem Beratungsumfang?
Kontaktieren Sie uns einfach für ein Treffen.



