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Unternehmensnachfolge

Auch wenn die Konzerne den Wirtschaftsteil der öffentlichen Medien beherrschen, so ist doch die Realität, dass die Wirtschaftskraft im wesentlichen von den kleineren und mittelständischen Betrieben geprägt ist. Bei der großen Mehrzahl dieser Unternehmen handelt es sich um klassische Familienunternehmen.

Solange die Firmengründer tätig sind, verfügt das Unternehmen über die klassische Symbiose von Geschäftsführungsentscheidungen und Gesellschafterstellung. Im Idealfall kann diese Einheit über mehrere Generationen fortgeführt werden. In diesen Fällen stellt sich die Frage nach dem idealen Zeitpunkt und den richtigen Rahmenbedingungen der Staffelübergabe. Meist sind den zusätzlichen Sicherheitsbedürfnissen der Familien anlässlich des ersten Generationensprung Rechnung zu tragen.

Nicht selten besteht die Nachfolgegeneration aus mehreren Personen. Hier kommt es zu einer weiteren Komplexität, die im Sinne einer weiteren positiven Entwicklung des Unternehmens nicht immer einfach zu lösen ist.

Besonders schwierig wird es, wenn die Kompetenzen der Geschäftsführung ganz oder teilweise von der Gesellschafterstellung abgekoppelt werden sollen oder müssen. Die hier gefundenen Lösungen sind oft ganz entscheidend für die weitere Unternehmensentwicklung.

Jede Unternehmensnachfolgeregelung wird erheblich kompliziert durch das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. Hier geht es darum, steuerliche Belastungen zu vermeiden und die Möglichkeiten der jetzigen Gesetzgebung optimal auszunutzen. Nicht selten haben erbschaftsteuerliche Fragen Einfluss auf die rechtliche Gestaltung.

Fehlerhafte oder durch Passivität sich selbst überlassene Unternehmensnachfolgen haben schon manchen Betrieb ruiniert. Rechtzeitig und richtig in Angriff genommen, können gescheite Unternehmensnachfolgen erheblich zur weiteren Prosperität des Betriebes führen.


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