WEG Recht
Wir haben eine besondere Kompetenz für alle Fragen im Zusammenhang mit dem WEG-Recht. Dabei beraten und vertreten wir seit vielen Jahren sowohl Wohnungseigentümergemeinschaften als auch WEG-Verwaltungen.
Wir beraten Sie beispielsweise bei der Gestaltung einer WEG-Gemeinschaft, also vor allem bei:
- der Begründung von WEG-Gemeinschaften
- bei der Ausgestaltung und Umsetzung von Teilungserklärungen oder auch
- bei der Vereinbarung zwischen den Wohnungseigentümern zur ergänzenden Gestaltung des Wohnungseigentumsrechts.
Ferner vertreten oder begleiten wir Sie auf Wohnungseigentümerversammlungen, insbesondere bei Auseinandersetzungen im Hinblick auf:
- Sonderumlagen,
- Wirtschaftspläne,
- Wohngeldvorauszahlungen
- Wohngeldabrechnungen sowie
- im Zusammenhang mit dem Verwaltervertrag.
Darüber hinaus begleiten wir Vergleichsgespräche, beispielsweise:
- zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und einzelnen Wohnungseigentümern oder
- zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und dem Verwalter.
Erforderlichenfalls übernehmen wir auch die gerichtliche Vertretung, wenn es zwischen diesen Parteien zu Rechtsstreitigkeiten kommt.
Außerdem vertreten wir Sie auch bei der Weiterveräußerung Ihres Wohnungseigentums und bei der Einholung von entsprechenden Zustimmungen des Verwalters oder der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei allen anderen Fragen zum WEG-Recht gerne als Berater zur Seite.
Sie wünschen eine Beratung in diesem Tätigkeitsbereich oder haben weitere Fragen zu unserem Beratungsumfang?
Kontaktieren Sie uns einfach für ein Treffen.



