Betreuung ausländischer Unternehmen in deutschen Steuerangelegenheiten
Als ausländisches Unternehmen planen Sie in Deutschland die Gründung einer eigenständigen Tochtergesellschaft bzw. einer unselbständigen Betriebsstätte, sind auf Baustellen in Deutschland längere Zeit tätig oder aber stehen lediglich im Liefer- und Leistungsverkehr mit deutschen Unternehmen. In allen Fällen stellt sich für Sie die Frage, welche steuerlichen Pflichten von Ihnen in Deutschland zu erfüllen sind und welche Steuerbelastungen ggf. auf Sie in Deutschland zukommen.
Wir beraten und betreuen Sie bei allen steuerlichen Fragen Ihres unternehmerischen Engagements in Deutschland wie z.B. bei
- der Anmeldung Ihres in Deutschland ansässigen Unternehmens / Ihrer in Deutschland gegründeten Betriebsstätte beim zuständigen Finanzamt und der zuständigen Gemeinde
- der Beantragung einer deutschen Umsatzsteueridentifikationsnummer
- dem Antrag auf Vorsteuervergütung bei der zuständigen deutschen Behörde
- der laufenden Erstellung Ihres Rechnungswesens für Ihr in Deutschland ansässiges Unternehmen bzw. Ihre in Deutschland bestehende Betriebsstätte mit Finanz-, Lohn- und Anlagenbuchhaltung sowie Kostenrechnung sowie der monatlich oder quartalsweise abzugebenden Umsatzsteuervoranmeldungen
- der Erstellung des Jahresabschlusses sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Steuererklärungen
- der Übernahme des gesamten Schriftverkehrs mit den deutschen Finanzbehörden und Gemeinden
- der Erstellung der zusammenfassenden Meldung bzw. der Intrastat-Meldung
Sie wünschen eine Beratung in diesem Tätigkeitsbereich oder haben weitere Fragen zu unserem Beratungsumfang?
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