Betreuung von Betriebsprüfungen
Fast jeder Unternehmer ist schon einmal „Opfer“ einer Betriebsprüfung geworden. Kündigt sich ein Betriebsprüfer an, erwartet man in der Regel Unheil und einen Haufen zusätzlicher Arbeit. Mit PNHR haben Sie es einfacher.
In der deutschen Kultur des Steuerrechts sind Betriebsprüfungen etwas ganz normales. Der deutsche Fiskus misstraut seinen Bürgern und besonders den Unternehmern und das hochkomplizierte Steuerrecht tut sein übriges dazu, dass Betriebsprüfungen aus der Sicht des Steuereintreibers als ein höchst erfolgreiches Werkzeug gelten. Von einer Betriebsprüfung Betroffene sehen das naturgemäß anders und so stellen Betriebsprüfungen eine verlässliche Quelle gegenseitiger Unzufriedenheit dar.
Bei Betriebsprüfungen ist der Unternehmer daher ganz besonders auf kompetente Hilfe angewiesen. Das beginnt mit der Prophylaxe beispielsweise bei Verrechnungspreisdokumentationen. Es setzt sich fort über fundamentale Steuerrechtskenntnisse, die oft genug notwendig sind, um fehlerhafte Betrachtungsweisen der Betriebsprüfung, die manchmal auf der Basis fehlerhafter Anweisungen der Finanzverwaltung entstehen, abzuwehren.
Schließlich hängt das Ergebnis einer Betriebsprüfung nicht zuletzt vom vernünftigen Umgang mit den Betriebsprüfern ab. Ruhige, sachliche aber bestimmte Argumentation in vernünftiger Gesprächsatmosphäre sind erfolgversprechender als aggressives Auftreten.
Aufgrund unserer großen Erfahrung bei der Betreuung von Betriebsprüfungen sind wir auch für Mandate erreichbar, für die wir ansonsten keine der typischen steuerberatenden Tätigkeiten wahrnehmen. Wir helfen Ihnen und auch Ihrem Steuerberater, damit ein für Sie günstiges Ergebnis erzielt wird.
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