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Betreuung von Vereinen

Bei der Betreuung von Vereinen ist nicht nur das Vereinsrecht zu beachten, sondern auch die Besteuerung der Vereine. Auch hier profitieren Sie von der Bündelung von rechtlicher und steuerrechtlicher Kompetenz bei PNHR. Wir sind Ihnen nicht nur bei Gründung eines Vereins behilflich, insbesondere bei der Formulierung der Vereinssatzung, sondern insbesondere auch bei der Durchführung von Mitgliederversammlungen. Wir helfen Ihnen bei allen Fragen des Gemeinnützigkeitsrechts, von der Einhaltung der notwendigen Regelungen in der Vereinssatzung bis hin zur Beachtung von Voraussetzungen des Gemeinnützigkeitsrechts, sobald der Verein „lebt“. Diese werden oft missachtet, sei es die Selbstlosigkeit und Ausschließlichkeit, die Unmittelbarkeit oder das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung. Selbstverständlich sind wir Ihnen auch bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten behilflich, von den Umsatzsteuervoranmeldungen über die Buchführung, die Erstellung des Jahresabschlusses bis hin zur Abgabe der Körperschaftsteuererklärungen. Gerade die Aufteilung in vier Einkommens- und Vermögenssphären, nämlich den ideellen Bereich, die Vermögensverwaltung, die Zweckbetriebe und die steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe, erfordert praktische Erfahrung, die Ihnen PNHR bieten kann.


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