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Steuererklärung Köln

Zu unseren Standardleistungen gehört die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Steuererklärungen für

  • Kapitalgesellschaften
  • Personengesellschaften
  • Einzelunternehmer
  • Handwerker
  • Freiberufler
  • Privatpersonen

Hierzu zählen grundsätzlich die Körperschaftsteuer-, die Gewerbesteuer-, die Umsatzsteuer- und die Einkommensteuererklärung. Im Erb- bzw.  Schenkungsfall erstellen wir für Sie auch die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuererklärung.

Zu unseren Leistungen gehört selbstverständlich auch die Überwachung der  von der Finanzverwaltung vorgegebenen Erstellungsfristen sowie die spätere Prüfung der aufgrund der eingereichten Steuererklärungen ergangenen Steuerbescheide.


Sie wünschen eine Beratung in diesem Tätigkeitsbereich oder haben weitere Fragen zu unserem Beratungsumfang?
>Kontaktieren Sie uns einfach für ein Treffen.