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Erbschaftsteuer

PNHR berät Unternehmer und vermögende Privatpersonen/Familien umfassend in den Bereichen Erbrecht und Vermögens- bzw. Unternehmensnachfolge einschließlich Stiftungen.

Die Nachfolgegestaltung in Familienunternehmen und die Strukturierung und Weitergabe von Privatvermögen an die nächste Generation stellen einen Schwerpunkt unserer Beratungspraxis und seit Inkrafttreten des neuen Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts Anfang 2009 zudem eine Herausforderung für die optimierende Steuergestaltung dar.

Dem vielgestaltigen Zusammenwirken von Gesellschaftsrecht, Erb-, Familien-, Stiftungs- und insbesondere Steuerrecht bei der Unternehmens- und Vermögensnachfolge tragen wir umfassend Rechnung, sowohl bei der Vorbereitung und Strukturierung als auch bei der Durchführung der Transaktion. Die unterschiedlichen Zusammenhänge werden dem Mandanten unter Abwägung aller Gesichtspunkte vorgestellt und erläutert, um so im Zusammenspiel mit dem Mandanten unter Berücksichtigung seiner Vorstellungen und Prioritäten die optimierte Struktur für die Nachfolgegestaltung zu finden.

Wir verfügen nicht nur in der klassischen Nachfolgegestaltung für die Familie oder bei Familienunternehmen über langjährige Erfahrung, sondern auch bei Nachfolgeregelungen etwa zur Trennung von Familienstämmen in größerern Familienunternehmen oder durch Stiftungsmodelle und Familienholdingmodelle sowie durch MBO- oder/und Private Equity Gestaltungen.

Bei der steuerrechtlichen Strukturierung der Nachfolge arbeiten wir eng in Teams aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen, um so alle erb-, familien- und gesellschaftsrechtlichen und insbesondere die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Nuancen des Falles zu berücksichtigen und auf diese Weise innovative und maßgeschneiderte Konzepte zu entwickeln.Unser Beratungsangebot umfasst für Sie:

  • Konzeption und Umsetzung von Unternehmernachfolge einschließlich Nachbetreuung 
  • Planung der Vermögensnachfolge im Privatvermögen
  • Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Eheverträgen
  • Konzeptionelle Optimierung und Umsetzung von vorweggenommenen Erbfolgen und Schenkungen einschließlich Familiengesellschaften
    Testamentsvollstreckung
  • Beratung bei personellen Führungs- und Nachfolgeproblemen 
    Beratung bei Verkauf und MBO-/M&A Transaktionen
  • Steuerliche Optimierung bei Auslandsvermögen

Sie wünschen eine Beratung in diesem Tätigkeitsbereich oder haben weitere Fragen zu unserem Beratungsumfang?
>Kontaktieren Sie uns einfach für ein Treffen.