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Internationales Steuerrecht

Eine interessensgerechte Steuerberatung verlangt grenzenlose Lösungen

Optimierung und Gestaltung ausländischer Sachverhalte

Bei der Optimierung gegebener Verhältnisse und der Entwicklung neuer steuerlich orientierter Gestaltungsmöglichkeiten machen wir nicht an Landesgrenzen halt, sondern erkennen und nutzen die Möglichkeiten, die ausländische Rechtsordnungen auch und insbesondere im Bereich des Steuerrechts ermöglichen. Betriebe, Unternehmer, aber auch Beschäftigte erkennen seit Jahren vermehrt die Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten, die ihnen ausländische Arbeits-, Beschaffungs- und Absatzmärkte bieten. Umgekehrt boomen Investitionen ausländischer Unternehmer im Inland. Seit Jahrzehnten begleiten wir unsere Mandanten auf dem Gebiet des Internationalen Steuerrechts, um ihnen die für sie ungewohnten (Steuer-)Rechtsordnungen näher zu bringen und die Gelegenheiten und Risiken der verschiedenen Möglichkeiten internationaler Investitionen aufzuzeigen.

Erfahrung und Know-how im Internationalen Steuerrecht

Unser Team besteht aus erfahrenen, im In- und Ausland speziell ausgebildeten Steuerberatern, Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern, die sich mit der rechtlichen und steuerlichen Behandlung internationaler Sachverhalte alltäglich beschäftigen. Die reibungslose Kommunikation ist aufgrund der umfassenden Sprachkenntnisse unserer Mitarbeiter (englisch, französisch, niederländisch, etc.) gewährleistet. Das vielfältige Know-how unser Mitarbeiter wird durch eine umfangreiche Literatur-/Datenbankauswahl sowie durch zahlreichen Verbindungen zu ausländischen Rechts- und Steuerberatern ergänzt.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Unternehmerische Investitionen im Ausland durch Erwerb bzw. Gründung von Tochtergesellschaften, Betriebsstätten etc.
  • Mitarbeiterentsendung ins Ausland (in Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern)
  • Internationale Standortplanung
  • Grenzüberschreitende Umwandlungen
  • Wegzug von Privatpersonen ins Ausland
  • Inländische Investitionen ausländischer Unternehmen
  • Steuerberatung ausländischer Privatpersonen (Unternehmer, Künstler, Sportler) sowie Zuzug ausländischer Steuerbürger nach Deutschland
  • Anwendung und Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen, Außensteuergesetz, Verständigungsvereinbarungen sowie Urteilen der nationalen und internationalen Finanzgerichtsbarkeiten
  • Internationales Zoll- und Umsatzsteuerrecht (siehe gesonderte Rubriken)
  • Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen (siehe gesonderte Rubriken)
  • Bilaterale Verständigungsvereinbarungen
  • Internationale Erbschaftsteuerfälle
  • Durchführung vorgerichtlicher (z.B. durch Einspruch, Antrag auf verbindliche Auskunft, etc.) und gerichtlicher Steuerverfahren mit internationalen Sachverhalten

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