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Steuerrechtliche Betreuung von Unternehmenskäufen /-verkäufen

Die Transaktionen von Unternehmen oder Unternehmensteilen impliziert stets steuerliche Folgen. Dies gilt für den Unternehmensveräußerer, dessen steuerliche Belastung möglichst gering ausfallen soll, als auch für den Käufer, der die steuerlichen Verwertungsmöglichkeiten seines Kaufpreises kennen muss. Manchmal geht es um Optimierungen, manchmal um Schadensverhinderungen.

Es ist sinnvoll, um nicht zu sagen notwendig, bei einer geplanten Transaktion von Beginn an den steuerlichen Teil mit ein zu beziehen. Manche steuerliche Vergünstigung lässt sich nur bei einer entsprechenden Gestaltung erreichen. Auch steuerliche Verwertungsmöglichkeiten z.B. in Form von Abschreibungen müssen bereits bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden.

Fachwissen und Erfahrung sind unverzichtbare Bestandteile einer sinnvollen steuerrechtlichen Beratung bei Unternehmenstransaktionen. PNHR verfügt daher über ein Projektteam. Dieses Team kann insgesamt herangezogen werden, aber auch lediglich zu Detailfragen.


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