Steuerstrafrecht
Nirgendwo ist die praktische Erfahrung wichtiger als im Steuerstrafrecht. Mit PNHR können Sie auf jahrzehntelange Erfahrung zurückgreifen. Insbesondere bei Erscheinen der Steuerfahndung in Ihrem Betrieb oder bei Ihnen zuhause stehen Ihnen die kompetenten Anwälte unseres Hauses rund um die Uhr zur Verfügung. Das richtige Verhalten bei Durchsuchungen durch die Steuerfahndung von der ersten Minute an ist oft wesentlich für den weiteren Verlauf des Steuerstrafverfahrens. Nur in wenigen Lebensbereichen wirken sich Verhaltensfehler so nachhaltig aus wie im Steuerstrafverfahren. Für die Betroffenen ist es daher wichtig zu wissen, wie sie sich bei einer Durchsuchung der Wohnungs- und Geschäftsräume verhalten sollen. Durchsuchungen und Beschlagnahmungen müssen zwar geduldet werden, dies bedeutet allerdings keineswegs Rechtlosigkeit. Insbesondere sollte keine Einlassung zum Tatvorwurf ohne Rechtsbeistand erfolgen. Im Laufe des Steuerstrafverfahrens ist das Ziel – wenn eine Steuerstraftat gegeben sein sollte – eine Einstellung nach § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage zu erreichen.
Ebenso wichtig wie die Beratung durch PNHR im Falle der Einleitung eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist die Beratung im Vorfeld, wenn es zu einer Steuerhinterziehung gekommen ist, nämlich die Beratung über die Möglichkeiten einer strafbefreienden Selbstanzeige.
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