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Mittelverwendungskontrolle

Eine Mittelverwendungskontrolle wird immer dann notwendig, wenn ein Kapitalanleger oder Investor nicht direkt investiert, sondern über eine Anlagegesellschaft. Derartige Gesellschaften sind gut beraten, das Vertrauen der Anleger dadurch zu stärken, dass Sie einen externen Berufsangehörigen der steuer- rechts- oder wirtschaftsprüfenden Berufe damit beauftragen, die Mittelverwendung hinsichtlich der versprochenen Investition zu kontrollieren.

PNHR ist mit diesem Geschäft vertraut und verfügt auch über die notwendigen banktechnischen Voraussetzungen.

Mittelverwendungskontrolle kann aber auch bedeuten, dass ein Investor den beabsichtigten Mittelabfluss an einen Vertragspartner durch einen Dritten kontrolliert haben möchte. So können zum Beispiel Zahlungen im Rahmen einer größeren Investition von Bedingungen abhängig sein, deren Einhaltung zu überprüfen ist. Auch hier macht sich die besondere Erfahrung in rechtlicher Hinsicht positiv bemerkbar.


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