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Jahresabschlussprüfung

Im Rahmen unserer Wirtschaftsprüfungsleistungen bieten wir Ihnen das gesamte Spektrum relevanter Prüfungsleistungen an. Gesetzliche oder freiwillige Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfungen bilden hier den Schwerpunkt unserer Tätigkeit.

Grundlage unserer Tätigkeit sind durch Partner unserer Sozietät entwickelte Arbeitshilfen, die von vielen Wirtschaftsprüfern als Standardwerke genutzt werden (Walter Niemann, Jahresabschlussprüfung, Arbeitshilfen zur Qualitätssicherung, Verlag C.H. Beck).

Durch unsere erfolgreiche Teilnahme an der Qualitätsprüfung nach § 57 a Abs. 6 Satz 3 WPO erfüllen wir die gesetzliche Voraussetzung zur Durchführung von Abschlussprüfungen.

Als Ergebnis unserer Abschlussprüfung geben wir ein Urteil über die Ordnungsmäßigkeit des von Ihnen aufgestellten Jahresabschlusses ab. Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Testat dient unsere Tätigkeit auch als externe Bestätigung, die die Vertrauenswürdigkeit Ihrer Jahresabschlussinformationen gegenüber verschiedenen Adressaten dokumentiert.

Die Jahresabschlussprüfungsleistung beschränkt sich nach unserem Verständnis nicht allein auf das Überprüfen von Zahlen. Im Rahmen unserer Prüfungstätigkeit, bei der wir uns als Partner und Ansprechpartner unserer Mandanten sehen, geben wir Hinweise und Anregungen, die die Optimierungsprozesse im Unternehmen unterstützen.

Dabei steht Ihnen ein nach den Bedürfnissen Ihres Prüfungsauftrages speziell zusammengestelltes, interdisziplinäres Team zur Verfügung.

Ziel unserer Vorgehensweise ist ein tiefes Verständnis Ihres Unternehmens, da nur so eine zielorientierte Zusammenarbeit mit Ihnen möglich ist. Sie werden fortlaufend über Prüfungsergebnisse informiert, damit unsere Anregungen und Vorschläge zeitnah umgesetzt werden können.

Der von uns im Rahmen der Jahresabschlussprüfung erstellte Managementletter bietet zusätzlich Informationen und ist regelmäßig Bestandteil unserer Prüfungsleistungen.


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