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Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Prüfungen

Zu unserem Leistungsspektrum im Rahmen der wirtschaftsprüfenden Leistungen gehört auch die Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung. Gewerbetreibende, die nach § 34 c GWO der Erlaubnis bedürfen, unterliegen den Vorschriften über die Pflichten der Makler. Ziel dieser Gesetzmäßigkeitsprüfung ist es, die Einhaltung der Vorschriften der MaBV zu beurteilen. Durch unsere langjährige Erfahrung bei der Prüfung der MaBV können wir Ihnen ein qualifiziertes Bearbeiter-Team zur Seite stellen, das aufgrund seiner Erfahrung schnell und routiniert die Prüfung bearbeiten kann.


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