Prospektbeurteilung
PNHR verfügt über einen reichen Erfahrungsschatz an Konzeptionen von geschlossenen Fonds. PNHR verfügt in diesem Bereich über ein eigenes Projektteam, das sich bestens in den rechtlichen und steuerlichen Grundlagen von geschlossenen Fonds auskennt. Geschlossene Fonds bedürfen nicht nur der Zulassung durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), sondern werden im Regelfall auch einer Prospektbeurteilung durch Wirtschaftsprüfer unterzogen. Auch PNHR bietet diese Prospektbeurteilung als Dienstleistung an.
Durch die reichhaltige Erfahrung bei der Konzeptionierung von Fonds stellen die Prospektgutachten von PNHR ein besonderes Qualtitätsniveau dar. PNHR ist mit der hohen Komplexität heutiger Fondskonstruktionen vertraut. Durch die eigene Erfahrung sowie die mit verschiedenen Fondsanbietern ergeben sich aus Prospektgutachten Gestaltungshinweise, die bei künftigen Angeboten verwertet werden können.
Es versteht sich von selbst, dass PNHR nur Prospektgutachten-Aufträge von Fondsangeboten annehmen kann, an denen PNHR selbst nicht mitgewirkt hat.
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