Schiedsgutachtertätigkeit
Wirtschaftsprüfer sind aufgrund der Verpflichtung zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit als Schiedsgutachter prädestiniert. Es ist für streitende Vertragsparteien von Vorteil unsere Leistungen als neutralen Gutachter und damit als neutrale Instanz in Anspruch nehmen zu können.
Wir werden als Schiedsgutachter tätig, wenn bestimmte Tatsachenfeststellungen aufgrund eines bestehende Sachverhaltes zu treffen sind und die Parteien diese Feststellungen für sich gelten lassen wollen. Im Rahmen unserer Tätigkeit beschränken wir uns auf den vorgegebenen Untersuchungsgegenstand unabhängig zu Lasten welcher Partei unsere Feststellungen gehen.
Sie wünschen eine Beratung in diesem Tätigkeitsbereich oder haben weitere Fragen zu unserem Beratungsumfang?
Kontaktieren Sie uns einfach für ein Treffen.



