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Unternehmensbewertung

Die Unternehmensbewertung hat einen hohen Stellenwert – auch bei PNHR. Es gibt viele Anlässe für Unternehmensbewertungen:

  • Grundlage für Verkaufspreise von Unternehmen
  • Grundlage für Kaufpreise von Unternehmen
  • Grundlage von Finanzierungsentscheidungen
  • Anhaltspunkt für Unternehmensziele
  • Basis von Auseinandersetzungen
  • Basis für Einigung bei unterschiedlichen Wertvorstellungen
  • Grundlage steuerlicher Folgen bei Unternehmensumgestaltungen
  • Nachweis in erbschaftsteuerlich relevanten Fällen
  • Sachverständigen-Expertise in Gerichtsverfahren

Unternehmensbewertungen sind eine klassische Aufgabe für Wirtschaftsprüfer. An das Gutachten eines Wirtschafsprüfers für eine Unternehmensbewertung werden zu Recht hohe Anforderungen gestellt. Die Komplexität der verschiedenen anerkannten Unternehmensbewertungsverfahren hindert PNHR nicht daran, bei jeder Bewertungsfrage eine Verständlichkeit und Plausibilität für den Auftraggeber oder Adressaten zu erzeugen.

Im Klein- und Mittelstand besteht ein hohes Bedürfnis nach plausiblen Unternehmensbewertungen, ohne dass hierfür ein aufwändiges, berufsübliches Unternehmensbewertungsgutachten erstellt werden kann oder soll. Für solche Fälle hat PNHR in Anlehnung an klassische Bewertungsverfahren ein indikatives Bewertungsschema entwickelt, das für Auftraggeber wie Adressaten hinreichende Akzeptanz findet. Oft stellt diese Bewertung die Basis weitergehender Überlegungen dar.


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