Steuerstrafverfahren
Steuerstrafverfahren dulden in der Regel keinen Aufschub. Zur Vermeidung erheblicher Geldbußen oder weiterer Strafsanktionen ist es daher von größter Wichtigkeit, daß Steuerstrafverfahren ab dem frühestmöglichen Stadium von sachkundigen Experten begleitet werden.
Aus diesem Grund haben wir für diese heikle und eilbedürftige Materie ein eigenes Team von Experten eingerichtet, daß sich sofort und jederzeit erreichbar des Verfahrens annimmt. Alle unsere Experten besitzen auf diesem Gebiet jahrelang Erfahrung, selbst in den kompliziertesten Konstellationen oder Verfahrensständen. Das Team von PNHR setzt sich aus Spezialisten der unterschiedlichen, in Steuerstrafverfahren stets gefragten Disziplinen zusammen: Steuerberatung, Rechtsberatung, Rechnungswesen.
Das Ziel unseres Teams wird sein - falls eine Steuerstraftat gegeben sein sollte - eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage zu erreichen. Eine Einstellung nach § 153a StPO führt zu keiner Vorbestrafung mit allen negativen Konsequenzen.
Unser Team steht Ihnen auch präventiv, also vor Einleitung eines Steuerstrafverfahrens zur Verfügung. So können im Vorfeld Konstellationen auf ihre steuerstrafrechtliche Relevanz überprüft und gegebenenfalls die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige erwogen werden.


