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News

12/2009

Änderungen im Vereinsrecht

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18. September 2009 den Weg für gesetzliche Neuerungen im Vereinsrecht freigemacht.

Die wichtigsten Punkte der Neuregelungen im Einzelnen:

Haftungsbegrenzung für Vereins- und Stiftungsvorstände

Vorstandsmitglieder, die unentgeltlich tätig sind oder lediglich eine Vergütung von höchstens 500 € im Jahr erhalten, haften für ihre Vorstandstätigkeit nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung gegenüber Dritten wird nicht beschränkt. Allerdings hat der Verein das Vorstandsmitglied von der Haftung gegenüber dem Dritten freizustellen, sofern das Vorstandsmitglied nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

Elektronische Anmeldungen zum Vereinsregister

Mit dem Gesetz zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen werden die noch notwendigen bundesrechtlichen Voraussetzungen zur Zulassung elektronischer Anmeldungen zu den Vereinsregistern geschaffen. Damit können die Länder alle Anmeldungen zum Vereinsregister ‑ von der Erstanmeldung bis zur Anmeldung der Beendigung eines Vereins ‑ auch durch elektronische Erklärungen zulassen.

Anders als bei den Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistern bleiben beim Vereinsregister aber weiterhin alle Anmeldungen auch in Papierform möglich.

Die Neuregelungen sind am 30. September 2009 (Elektronische Anmeldungen) und am 3. Oktober 2009 (Haftungsbegrenzung) in Kraft getreten.

Beitrag aus dem Newsletter 12/2009 | » Newsletter als PDF herunterladen