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12/2011
Anforderung einer Verlustbescheinigung
Sollten Sie Depots bei verschiedenen Banken unterhalten und rechnen Sie für 2011 bei einer Bank mit Gewinnen und einer anderen Bank mit Verlusten, so können Sie die Verluste nur dann mit den Gewinnen in 2011 verrechnen, wenn Sie bei der Bank, bei der Sie die Verluste erzielen, bis zum 15.12.2011 eine Verlustbescheinigung beantragen. Ohne eine entsprechende Verlustbescheinigung gehen die Verluste zwar nicht verloren, sondern werden von der Bank auf das nächste Jahr vorgetragen, eine Verlustverrechnung in 2011 ist jedoch nicht mehr möglich.


