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11/2011

Anforderungen an den Inhalt einer Eigenbedarfskündigung

Eigenbedarfskündigungen von Wohnraum sind oft Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen, da Mieter häufig durch die Kündigung finanzielle oder persönliche Nachteile erleiden. Der Bundesgerichtshof hat nun die Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung konkretisiert.

Nach Auffassung des Gerichts muss der Vermieter in dem Kündigungsschreiben lediglich anführen, für wen die Wohnung benötigt wird und welches Interesse die Person an der Wohnung hat. Es ist nicht erforderlich, Umstände, die dem Mieter bereits zuvor mitgeteilt wurden oder ihm sonst bekannt sind, im Kündigungsschreiben zu wiederholen. Die Entscheidung erging in einem Rechtsstreit, in dem der Vermieter das Mietverhältnis kündigen wollte, weil die Tochter nach Beendigung eines Auslandsstudiums ihr Studium am Wohnort ihrer Eltern fortsetzen wollte und dafür die Wohnung benötigte.