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12/2011

Anforderungen an den Nachweis der Einwilligung des Verbrauchers in Telefonwerbung

Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ist generell nur nach deren vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zulässig.

Für den Nachweis des Einverständnisses ist es erforderlich, dass der Werbende die konkrete Einverständniserklärung jedes einzelnen Verbrauchers vollständig dokumentiert. Dies setzt im Falle einer elektronisch übermittelten Einverständniserklärung deren Speicherung und die jederzeitige Möglichkeit eines Ausdrucks voraus.

Nicht ausreichend als Nachweis eines Einverständnisses in Werbeanrufe ist der durch den Absender bestätigte Eingang eines Online-Formulars mit Angabe einer Telefonnummer.

(Quelle: Urteil des Bundesgerichtshofs)