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10/2011

Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen für abgelaufene aber noch nicht abgerechnete Perioden

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass nach einer Betriebskostenabrechnung eine Anpassung der Vorauszahlungen auch dann noch möglich ist, wenn die folgende Abrechnungsperiode zwar bereits abgelaufen, aber noch nicht abgerechnet ist.

Nach Auffassung des Gerichts soll mit der Anpassung der Vorauszahlungen erreicht werden, dass die vom Mieter zu leistenden Abschläge den tatsächlichen Kosten möglichst nahe kommen, sodass weder der Mieter dem Vermieter ein zinsloses Darlehen gewährt noch der Vermieter die Nebenkosten teilweise vorfinanzieren muss. Allerdings ist eine Anpassung der Vorauszahlungen nur mit Wirkung für die Zukunft möglich.