Seite drucken

News

09/2009

Arbeitszimmer: Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots ab dem VZ 2007 (BFH)

Der BFH hat ernstliche Zweifel daran geäußert, ob das ab 2007 geltende Verbot, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten abzuziehen, wenn das Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, verfassungsgemäß ist ( BFH, Beschluss v. 25.08.2009 – VI B 69/09; veröffentlicht am 16.09.2009). Allerdings betont der BFH, dass mit diesem vorläufigen Rechtsschutz noch keine inhaltliche Entscheidung getroffen wurde. Die eigentliche Frage der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung wird erst im Hauptsacheverfahren entschieden.