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03/2011

Ausgabe von Aktienoptionen an Mitarbeiter führt nicht zu Betriebsausgaben

Werden im Rahmen eines Aktienoptionsplans Aktien an Mitarbeiter einer Kapitalgesellschaft ausgegeben (Stock Options), führt dies zum Zeitpunkt der Einräumung der unentgeltlich gewährten Bezugsrechte nicht zu einem gewinnwirksamen Personalaufwand. Dies gilt zumindest dann, wenn der Optionsplan mit einer Kapitalerhöhung verbunden ist.

In dem vom Bundesfinanzhof  entschiedenen Fall hatte die Gesellschaft im Jahr der Einräumung der Bezugsrechte einen Betrag als Personalaufwand erfasst und in gleicher Höhe der Kapitalrücklage zugeführt (Buchungssatz: Personalaufwand an Kapitalrücklage). Das Gericht kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass dieser Geschäftsvorfall erfolgsneutral behandelt werden muss.