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01/2011

Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei Teilnahme eines Sportlers an Werbeveranstaltungen und PR-Auftritten für den nationalen Sportbund

Ein Berufssportler übt eine Werbetätigkeit im Rahmen eines Gewerbebetriebs aus, wenn er selbstständig und nachhaltig sowie mit Gewinnerzielungsabsicht tätig wird und sich die Werbetätigkeit als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Auch Spitzensportler (z. B. Fußballnationalspieler), die Mannschaftssport betreiben, können, wenn sie Werbeleistungen erbringen, die außerhalb der nichtselbstständigen Tätigkeit für ihren Verein vermarktet werden, einer gewerblichen (Neben-)Tätigkeit nachgehen.

Das Finanzgericht Münster entschied, dass ein Fußballnationalspieler Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, wenn er für den Deutschen-Fußballbund an Werbeveranstaltungen und PR-Auftritten der Nationalmannschaft teilnimmt.

Der Bundesfinanzhof muss abschließend entscheiden.

Hinweis: Ein Berufssportler wird als Arbeitnehmer tätig, wenn er auf Grundlage seines Arbeitsvertrags verpflichtet ist, an entsprechenden Veranstaltungen teilzunehmen oder für den Sponsor des Vereins wirbt.