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News

12/2011

Gesetzesänderung i.Z.m. mit den Kosten für die Erstausbildung bzw. ein Erststudium

Mit unseren September-News haben wir Sie darüber informiert, dass der BFH seine bisherige Rechtsprechung im Zusammenhang mit den Kosten für ein Erststudium/Erstausbildung geändert hat. Aufgrund der Urteile hätten für alle noch offenen Veranlagungsfälle diese Ausbildungskosten als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht werden können. Der bisherige Sonderausgabenabzug in Höhe von € 4.000,00 pro Veranlagungszeitraum wäre somit entfallen. Im September stand die Reaktion der Finanzverwaltung noch aus.

Am 27.10.2011 hat die Bundesregierung nunmehr ein Gesetz beschlossen (Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie), mit dem die Urteile des BFH per Gesetz „ausgehebelt“ werden sollen. Das neue Gesetz regelt in § 9 Abs. 6 EStG, dass Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung oder für sein Erststudium keine Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten darstellen. Hierbei soll es sich um eine reine Klarstellung handeln. Um jedoch den gestiegenen Ausbildungskosten gerecht zu werden, wird zugleich die Höchstgrenze des Sonderausgabenabzugs nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG von 4.000 € auf 6.000 € erhöht. Die gesetzliche Klarstellung gilt rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2004, die Erhöhung der Höchstgrenze erstmals für den Veranlagungszeitraum 2012. Die Zustimmung des Bundesrates zum vorgenannten Gesetz erfolgte am 25.11.2011.

Die rückwirkende Änderung des Einkommensteuergesetzes ist unseres Erachtens für die Veranlagungsjahre 2004 - 2010 nicht zulässig. Sollten Sie oder Ihre Kinder daher von der Gesetzesänderung betroffen sein, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Es ist dann im Einzelfall zu prüfen, ob die neue Gesetzesfassung im Hinblick auf die vorliegende BFH Rechtsprechung im konkreten Fall von Nachteil und ob eine Berücksichtigung der Kosten  für die relevanten Veranlagungsjahre noch möglich ist.

Eine ausführliche Darstellung der wesentlichen Änderungen durch das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz  werden wir in der nächsten Ausgabe für Januar 2012 bringen.