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Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Darlehenszinsen bei Zinszahlungen zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedsstaaten
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass eine grenzüberschreitende gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Darlehenszinsen mit der Zins- und Lizenzrichtlinie vereinbar ist.
In dem konkreten Fall ging es um einen Kredit, den eine holländische Muttergesellschaft der deutschen Tochtergesellschaft gewährt hatte. Durch Hinzurechnung der Zinsen bei der Ermittlung der Gewerbesteuer in Deutschland ergibt sich daraus eine Besteuerung der ausländischen Zinsen. Dies wurde von der deutschen Tochtergesellschaft beanstandet und als Verstoß gegen die unionsrechtliche Zins- und Lizenzrichtlinie gesehen. Das Gericht vermochte in dieser Regelung keinen Verstoß gegen diese unionsrechtliche Richtlinie sehen.
(Quelle: Urteil des Europäischen Gerichthofs)


