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08/2010

Gewinn einer GmbH & Co. KG aus Verkauf des aktiven Geschäfts bei Zurückbehalt wesentlicher Betriebsgrundlagen gewerbesteuerpflichtig

Eine GmbH & Co. KG hat immer gewerbesteuerpflichtige Einkünfte, wenn nur die Komplementär‑GmbH persönlich haftende Gesellschafterin und Geschäftsführerin ist (sog. gewerblich geprägte Personengesellschaft). Dies gilt auch dann, wenn die GmbH & Co. KG ausschließlich vermögensverwaltend tätig ist. Verkauft sie ihren aktiven Geschäftsbereich, ist auch der Veräußerungsgewinn gewerbesteuerpflichtig, wenn sie wesentliche Betriebsgrundlagen zurückbehält und verpachtet. In diesem Fall wird die gewerbliche Tätigkeit nämlich fortgeführt.

(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)