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08/2010
Gewinn einer GmbH & Co. KG aus Verkauf des aktiven Geschäfts bei Zurückbehalt wesentlicher Betriebsgrundlagen gewerbesteuerpflichtig
Eine GmbH & Co. KG hat immer gewerbesteuerpflichtige Einkünfte, wenn nur die Komplementär‑GmbH persönlich haftende Gesellschafterin und Geschäftsführerin ist (sog. gewerblich geprägte Personengesellschaft). Dies gilt auch dann, wenn die GmbH & Co. KG ausschließlich vermögensverwaltend tätig ist. Verkauft sie ihren aktiven Geschäftsbereich, ist auch der Veräußerungsgewinn gewerbesteuerpflichtig, wenn sie wesentliche Betriebsgrundlagen zurückbehält und verpachtet. In diesem Fall wird die gewerbliche Tätigkeit nämlich fortgeführt.


