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09/2009
Grundbesitzwerte als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer verfassungswidrig?
Der Gesetzgeber hat ab 1.1.2009 die Grundbesitzbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer neu geregelt. Für die Grunderwerbsteuer ist es bei den vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Bewertungsvorschriften geblieben.
Der Bundesfinanzhof hat deshalb das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, zu der Frage Stellung zu nehmen, ob beim Erwerb der gesamten Anteile an einer Kapitalgesellschaft mit Grundbesitz der Grundbesitzwert nach dem geltenden Recht verfassungsgemäß ist.
Es ist davon auszugehen, dass das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet wird.


