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Innergemeinschaftliche Lieferung trotz fehlender Unterschrift des Auftraggebers auf CMR-Frachtbrief umsatzsteuerfrei
Versendet ein Unternehmer einen Gegenstand durch einen selbstständigen Frachtführer an einen Unternehmer in einem anderen EU-Mitgliedstaat, setzt die Steuerfreiheit dieser sog. innergemeinschaftlichen Lieferung u. a. voraus, dass die Lieferung durch einen handelsüblichen Beleg nachgewiesen wird. Wird dieser Nachweis mittels eines CMR-Frachtbriefs geführt, muss dieser entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung nicht vom Unternehmer unterschrieben sein, um als Nachweis anerkannt zu werden. Der Frachtbrief muss aber u. a. den Ausstellungstag und den Ort enthalten, an dem der Gegenstand ausgeliefert werden soll.
(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)


