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07/2011

Ist die Bemessung der Grunderwerbsteuer nach Grundbesitzwerten verfassungsgemäß?

Die Grunderwerbsteuer wird grundsätzlich nach dem Wert der Gegenleistung, in der Regel also dem Kaufpreis bemessen. Werden aber beispielsweise alle Anteile an einer GmbH mit Grundbesitz gekauft, unterliegt dies auch der Grunderwerbsteuer. Die auf den Grundbesitz entfallende Gegenleistung wird in diesen Fällen nach dem sog. Grundbesitzwert bemessen, der in einem vereinfachten Verfahren festgestellt wird. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs verstößt diese Besteuerung aber gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Er hat deshalb dem Bundesverfassungsgericht die Frage der Verfassungsmäßigkeit zur Entscheidung vorgelegt.

Hinweis: Die Steuerbescheide sind in entsprechenden Fällen vorläufig, sodass kein Einspruch eingelegt werden muss. Leider hat der Bundesfinanzhof die Aussetzung der Vollziehung in diesen Fällen abgelehnt, weil er davon ausgeht, dass das Bundesverfassungsgericht die Besteuerung nicht als verfassungswidrig, sondern lediglich als mit dem Grundgesetz nicht vereinbar einstufen wird. In diesem Fall muss der Gesetzgeber nur zukünftig eine verfassungsgemäße Regelung schaffen.