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12/2009

Keine Beschränkung des Abzugs von Erwerbsaufwendungen auf eine wesentliche Beteiligung (Halbabzugsverbot) bei fehlenden Einnahmen

Gewinne aus der Veräußerung von wesentlichen Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft sind zur Hälfte (ab 2009 zu 40 %) steuerfrei. Dies bedeutet gleichzeitig eine entsprechende Abzugsbeschränkung für die mit den Einnahmen im Zusammenhang stehenden Aufwendungen.

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs gilt die Abzugsbeschränkung nicht, wenn Ausgaben anfallen, ohne dass damit im wirtschaftlichen Zusammenhang stehende Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen entstanden sind. Die Aufwendungen sind in diesem Fall in vollem Umfang abzugsfähig.

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