Seite drucken

News

05/2010

Keine Steuerfreiheit für Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto einer Kapitalgesellschaft

Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft aus dem steuerlichen Einlagekonto sind für die empfangende Kapitalgesellschaft keine steuerbefreiten Bezüge. Die Einlagenrückgewähr ist nicht in den Begünstigungskreis einbezogen. Nur Dividenden und andere Ausschüttungen zwischen Kapitalgesellschaften sind weitestgehend von einer körperschaftsteuerlichen Belastung freigestellt. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs.

Ob die Steuerfreiheit im Urteilsfall aus anderen Vorschriften abgeleitet werden konnte, blieb vom Bundesfinanzhof unbeantwortet. Der Sachverhalt betraf das Jahr 2001, die eventuell auch anwendbare begünstigende Norm trat aber erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft.