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12/2010
Solidaritätszuschlag im Veranlagungszeitraum 2007 verfassungsgemäß
Gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags 2007 hatte ein Steuerbürger geklagt. Das zuständige Finanzgericht hatte dem Bundesverfassungsgericht daraufhin die Frage vorgelegt, ob das Solidaritätszuschlaggesetz in der für das Jahr 2007 geltenden Fassung verfassungswidrig sei.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorlage des Finanzgerichts für unzulässig gehalten, weil sich das Gericht nicht hinreichend mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Ergänzungsabgabe aus dem Jahr 1972 auseinandergesetzt hat.


