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04/2010

Steuerwirksame Gestaltung des Zuflusses einer Abfindung

Es bleibt Arbeitnehmer und Arbeitgeber überlassen, den Zeitpunkt des Zuflusses einer Abfindung steuerwirksam zu gestalten. So kann z. B. die Auszahlung einer Abfindung im nachfolgenden Kalenderjahr, je nach deren Höhe, zu einer deutlich niedrigeren Steuerbelastung führen, verglichen mit einer Auszahlung im Jahr des Ausscheidens.

Für die Berechnung des Lohnsteuerabzugs ist grundsätzlich der Zufluss maßgebend. Eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Fälligkeit und den Zufluss von Sonderzahlungen ist im Rahmen des Zu- und Abflussprinzips des Einkommensteuerrechts zu beurteilen. Ein Gestaltungsmissbrauch liegt in solchen Fällen regelmäßig nicht vor.