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12/2009

Terrorversicherung ist umlagefähig

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. handelt es sich bei einer Terrorversicherung um eine Sachversicherung, deren Kosten als mietvertragliche Nebenkosten umlagefähig sind. Daran ändert sich nichts, wenn im Rahmen der Versicherung auch ein Betriebsunterbrechungsschaden mitversichert ist. Das Interesse des Eigentümers an der Erhaltung des Sachwerts des Gebäudes ist stets schützenswert, unabhängig davon, welche weitergehenden Ziele er mitverfolgt. Da eine objektive Grundgefährdung für ein Objekt nie auszuschließen ist, entsprach der Abschluss der Versicherung auch dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit.

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